GHS: Allgemeine Informationen

Die GHS-Verordnung (GHS = Globally Harmonized System) soll zu einer weltweit einheitlichen Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrstoffgemischen führen.

Aufgrund einer immer stärkeren Globalisierung im internationalen Warenverkehr wurden die bisherigen nationalen Verordnungen und Gesetze zur Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Gefahrstoffgemischen durch die internationale GHS-Verordnung vom 16.12.2008 abgelöst. Diese Verordnung ist seit dem 20.01.2009 durch EU-Recht in Kraft. Eine Übergangsfrist bis zum 01.06.2015 soll sicherstellen, dass genügend Zeit bleibt, die Konsequenzen der GHS-Verordnung sowohl in der Industrie als auch an Orten, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, in Ruhe umzusetzen.

Für Hersteller und Lieferanten von Gefahrstoffen und Gefahrstoffgemischen ergeben sich folgende Konsequenzen, die sich an der Arbeit in den Schulen auswirken:

Gefahrstoffe:

  • Sicherheitsdatenblatt: bis zum 01.06.2015 dürfen die alten Sicherheitsdatenblätter ohne Einschränkung verwendet werden. Zu Gefahrstoffen, die ab dem 01.12.2010 mit einem GHS-Etikett geliefert werden, müssen auf dem Sicherheitsdatenblatt sowohl die alten Kenndaten als auch die GHS-Daten enthalten sein. Ab dem 01.06.2015 müssen die Sicherheitsdatenblätter auf die GHS-Daten umgestellt sein.
  • Kennzeichnung: Seit dem 01.12.2010 müssen Gefahrstoffe mit dem neuen GHS-Etikett gekennzeichnet sein.

Gefahrstoffgemische:

  • Sicherheitsdatenblatt: bis zum 01.06.2015 dürfen die alten Sicherheitsdatenblätter ohne Einschränkung verwendet werden. Ab dem 01.06.2015 müssen die Sicherheitsdatenblätter auf die GHS-Daten umgestellt sein.
  • Kennzeichnung: Ab dem 01.06.2015 müssen Gefahrstoffgemische mit dem neuen GHS-Etikett gekennzeichnet sein.