Informationen
Die Aufbewahrung von Gefahrstoffen im Schulbereich ist in Abhängigkeit vom jeweiligen Gefahrenpotenzial vorzunehmen. Gefahrstoffe, die mit T+ eingestuft sind, müssen diebstahlsicher aufbewahrt werden. Das Gleiche gilt für Brom, Kaliumchlorat und andere Chlorate, Kalium, Natrium, Quecksilber und Pikrinsäure. Es werden folgende Empfehlungen gegeben:
Übersicht
Nr. | Ort |
---|
0 | Chemikalienschrank/Vorbereitungsraum |
1 | belüfteter Schrank / gut belüfteter Ort |
2 | verschließbarer Schrank |
3 | verschließbarer und belüfteter Schrank |
4 | explosionsgeschützter Kühlschrank |
5 | Aufbewahrung gemäß Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) für brennbare Flüssigkeiten der Gefahrklasse AI, AII und B, wenn ihr Gesamtvolumen pro Sammlungsraum 20 Liter (5 Liter in zerbrechlichen, 15 Liter in unzerbrechlichen Gefäßen) übersteigt. |
6 | in der Schule nicht aufbewahren |
7 | verschließbarer Stahlschrank für Druckgasflaschen |